Auszug aus der Zulassungsordnung
Zum Masterstudiengang wird zugelassen, wer folgende Zugangsvoraussetzungen nachweisen kann:
- einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiengang, in dem mindestens 180 Leistungspunkte (LP) erworben wurden beziehungsweise ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. Im Studiengang nach Satz 1 müssen mindestens 12 LP im Bereich Geowissenschaften (Geologie, Paläontologie Mineralogie, Kristallographie) und mindestens 27 LP in den Fächern Chemie, Mathematik, Physik oder Biologie erworben worden sein. Über die Gleichwertigkeit eines Abschlusses nach Satz 1 entscheidet der Prüfungsausschuss.
Soweit das zugrunde liegende Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, ist eine Bewerbung möglich, wenn mindestens 80 Prozent der zu erwerbenden Leistungspunkte beziehungsweise der als gleichwertig anerkannten Leistungen bereits nachgewiesen und alle Prüfungen bis zum 30. September des gleichen Jahres (für eine Bewerbung zum Wintersemester) bzw. 31. März (für eine Bewerbung zum Sommersemester) abgelegt worden sind. Die o. g. Anforderungen müssen in diesem Fall im Rahmen der bisherigen Leistungen erfüllt sein.
Bewerberinnen und Bewerber, die weder ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang noch ihre Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben haben, müssen einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der Ordnung der Universität zu Köln für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) in der jeweils geltenden Fassung erbringen.
Prüfungsordnung
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