Zulassungs- und Prüfungsordnung
Neuer Masterstudiengang ab Wintersemester 2026/2027
Die Zulassung zu unserem neu gestalteten Masterstudiengang erfolgt bereits für das Wintersemester 2026/2027 und die Zulassungsordnung finden Sie hier:
Zulassungsordnung AM 59/2026
Wir freuen uns darauf, Sie im neuen Masterstudiengang zu begrüßen.
Auszug aus der Zulassungsordnung
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang, auch bei einer Anmeldung für ein höheres Fachsemester, ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiengang im Umfang von mindestens sechs Semestern, in dem mindestens 180 Leistungspunkte erworben wurden, beziehungsweise ein gleichwertiges fachlich einschlägiges abgeschlossenes Studium. Ein einschlägiges Studium im Sinne des Satz 1 liegt vor, wenn Leistungen im Umfang von mindestens 12 einschlägigen Leistungspunkten im Bereich Geowissenschaften (Geologie, Paläontologie, Mineralogie, Kristallographie) und mindestens 27 einschlägigen Leistungspunkten in den Fächern Chemie, Mathematik, Physik oder Biologie erworben worden sein. Im Ausland erworbene Abschlüsse werden vom Zulassungsausschuss anhand der von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Bewertungsvorschläge innerhalb der Datenbank anabin (Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen) eingestuft.