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Auszug aus der Zulassungsordnung

Zum Masterstudiengang wird zugelassen, wer folgende Zugangsvoraussetzungen nachweisen kann:


a) einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiengang, in dem mindestens 180 Leistungspunkte (LP) erworben wurden beziehungsweise ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. Im Studiengang nach Satz 1 müssen mindestens 12 LP im Bereich Geowissenschaften (Geologie, Paläontologie Mineralogie, Kristallographie) und mindestens 27 LP in den Fächern Chemie, Mathematik, Physik oder Biologie erworben worden sein, wobei mindestens drei der naturwissenschaftlichen Fächer abgedeckt sein müssen. Über die Gleichwertigkeit eines Abschlusses nach Satz 1 entscheidet der Prüfungsausschuss.


b) eine Gesamtnote im Abschluss gemäß Buchstabe a) von 3,0 oder besser.


Soweit das zugrunde liegende Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, ist abweichend von Absatz 1 Buchstabe a) eine Bewerbung möglich, wenn mindestens 80 Prozent der zu erwerbenden Leistungspunkte beziehungsweise der als gleichwertig anerkannten Leistungen bereits nachgewiesen und alle Prüfungen bis zum 30. September des gleichen Jahres abgelegt sein werden. In diesem Fall tritt an die Stelle des Ergebnisses des Studiums nach Absatz 1 Buchstabe b) ein vom Prüfungsamt des Studiengangs auf der Basis der bis dahin erbrachten Prüfungsleistungen berechnetes und bescheinigtes Ergebnis. Die Anforderungen nach Absatz 1 Buchstabe a) und b) müssen in diesem Fall im Rahmen der bisherigen Leistungen erfüllt sein.


Bewerberinnen und Bewerber, die weder ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang noch ihre Hochschulzugangs-berechtigung in deutscher Sprache erworben haben, müssen einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der Ordnung der Universität zu Köln für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) in der jeweils geltenden Fassung erbringen.